Zeugnissprache – Geheimsprache im Arbeitszeugnis

Das Ziel eines Arbeitszeugnisses ist es, Ihren aktuellen Fähigkeits- und Kenntnisstand auf geeignete Weise für Ihre zukünftigen Arbeitgeber darzustellen. Darüber soll es dem Personalentscheider über Ihre erbrachten Leistunge und deren Bewertungen informieren. Einem potenziellen neuen Arbeitgeber bietet das Arbeitszeugnis, im Zusammenhang mit allen Bewerbungsunterlagen, einen sachlichen Überblick Ihrer Person.

Ein Arbeitszeugnis muss stets wahrheitsgemäß, jedoch aber auch wohlwollend formuliert sein. Außerdem muss ein Arbeitszeugnis alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen einhalten, die für eine Gesamtbeurteilung Ihrer Person von Bedeutung und für Ihren potenziellen neuen Arbeitgeber von Interesse sind.

Die Arbeitgeber machen ihre Aussagen mitunter indirekt und somit ist bei Arbeutszeugnissen auch viel zwischen den Zeilen zu lesen. Der Arbeitgeber steht beim Ausstellen von Arbeitszeugnissen im Spannungsfeld zwischen wahrheitsgemäßen Aussagen und verständigem Wohlwollen. Das bedeutet, dass er das berufliche Fortkommen eines Mitarbeiters nicht behindern darf.

Zur Handhabung dieses Konflikts haben sich über die Zeit Gepflogenheiten herausgebildet, die für viele Leute nicht einfach zu durschauen sind und genaugenommen nichts anderes als eine Geheimsprache sind. Es gibt zig verschiedene Möglichkeiten ein Zeugnis zu schreiben. Zu den Klassikern wie “Zu unserer vollen/vollsten Zufriedenheit erledigt” haben sich im Laufe der Zeit weitaus kniffligere Zeugnisformen entwickelt.

Die wichtigsten Sachen die man hier beachten sollte:

• Wiederholungen

• Selbstverständliches Ansprechen

• Schreibfehler

• Erstellungsdatum

Wiederholungen eines Themenfeldes welche bereits in einem vorangegangen Absatz, angesprochen wurden. Hierbei geht es darum, dem nächsten Personalentscheider klar zu machen, da war was.

Beispiel:

Herr/Frau Mustermann verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse in Randbereichen und setzt sie stets sicher und zielgerichtet in der Praxis ein.  (Themenfeld Fachwissen)

Er/Sie nutzte stets alle gebotenen Möglichkeiten zur Weiterbildung intensiv und sehr erfolgreich. (Themenfeld Weiterbildung)

Herr/Frau Mustermann setzte seine/ihre fachlichen Kenntnisse im Wesentlichen sicher und zielgerichtet ein. (Wiederholung Themenfeld Fachwissen)


Selbstverständliches Hervorheben

Hierbei spricht man etwas vollkommen belangloses explizit an.

Beispiel:

Besonders hervorheben möchten wir an dieser Stelle Herr/Frau Mustermanns Pünktlichkeit.

Auch hier geht es wieder darum, den nächsten Personalentscheider stutzig zu machen. Die Pünktlichkeit einer Fachkraft ist selbstverständlich, man braucht sie nicht explizit anzusprechen.


Schreibfehler

Ein absolut fehlerfrei geschriebenes Zeugnis, welches in dem Absatz in welchem Ihre Zuverlässigkeit beurkundet wird, Schreibfehler aufweist, zeugen davon, dass auch hier etwas nicht in Ordnung war.

Beispiel:

Er/Sie überzeugte stets durch seine/ihre sehr hohe Zuverlässigkeit. (richtig)

Er/Sie überzeugtete stets durch seine/ihre sehr hohe Zuverlässigkeit. (falsch)


Erstellungsdatum

Ein zeitnah nach dem Ausscheiden erstelltes Zeugnis, unterstreicht in den meisten Fällen eine reibungslose Auflösung der Anstellung. Ein Zeugnis, welches erst ein viertel Jahr nach dem Ausscheidungstermin erstellt worden ist, will eigentlich nichts anderes sagen, als dass es einen Rechtsstreit gab.

Beispiel:

Mitarbeiter scheidet aus am 30.06.2020. Zeugnis erstellt am 30.06.2020. (gut)

Mitarbeiter scheidet aus am 30.06.2020. Zeugnis erstellt am 14.09.2020 (ganz klares Zeichen für: es gab einen Rechtsstreit)


Das ist nur ein ganz kleiner Ausschnitt aus Dem, was ein Zeugnis hervorheben kann.

Sollten Sie Ihre Zeugnisse absolut kostenlos bewerten lassen wollen, oder mal einem Fachmann zeigen, weil Ihnen etwas komisch vorkommt, können Sie sich jederzeit unter info@executive-staff.de fachkundigen Rat holen.